Sportbootführerschein
Mit freundlicher Genehmigung des Fachmagazines "bootswelt"
Diese Thema ist bei der bestehenden Vielfalt an Führerscheinen schier unerschöpflich. Wir haben ständig Anfragen, wann welcher Führerschein benötigt wird. Hier nun ganz klare Aussagen dazu.
Zum Befahren der deutschen Binnenreviere mit Kleinfahrzeugen (Sportbooten) mit Antriebsmaschine mit mehr als 3,69 kW (5 PS) nutzbarer Antriebsleistung ist der SBF Binnen erforderlich.
In Berlin ist im Innenstadtbereich auf einigen Wasserstraßen der SBF Binnen für sämtliche Sportboote mit Maschinenantrieb erforderlich.
Für Sportfahrzeuge unter Segel (einschließlich Segelsurfbretter) mit einer Segelfläche von mehr als 3 m² ist zur Zeit auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (SBF Binnen Segel bzw. Surfbrett) erforderlich.
Diese Pflicht gilt darüber hinaus auch im Land Brandenburg auf der Unteren Havel-Wasserstraße von der Nordspitze der Pfaueninsel bis km 16,4 und auf der Oder-Havel-Wasserstraße von km 6,4 bis km 10,2 einschließlich Nieder-Neuendorfer See.
Eine angekündigte Neuregelung (Segelscheinpflicht auf allen Gewässern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) konnte dank dem Einsatz zahlreicher Seglerverbände abgewendet werden.
Der Charterschein im Bereich der Müritz ist ein Pilotprojekt des Bundes, gilt nur für langsamfahrende Hausboote nach mehrstündiger Einweisung durch den Charterer und ist auf Nebengewässer der Müritz beschränkt. Zum Befahren bzw. Überqueren der Müritz ist ein Skipper erforderlich.
Aus diesen Aussagen folgt: Wer an der Müritz ein Segelboot ohne Motor benutzen will (bzw. mit weniger als 5 PS) braucht keinen Führerschein, jedoch kann der Vercharterer diesen jederzeit als Sachkundenachweis verlangen.
Wer eine Segelyacht oder ein Motorboot mit Motor größer 5 PS chartern will, benötigt den SBF Binnen.
Der SBF Segel ist nicht erforderlich, kann jedoch als Sachkundenachweis von einzelnen Vercharterern verlangt werden.
Die Verbandsscheine (A-, R-, BR-Schein etc.) reichen allein ohne SBF nicht aus, da sie nicht amtlich sind und deshalb weder von der Wasserschutzpolizei noch von Versicherungen anerkannt werden. Sie dienen lediglich als Nachweis der Sachkunde.
Der SBF See ist zum Befahren der Binnenreviere nicht gültig.
Die alten DDR-Führerscheine (Binnenfahrt A) gelten weiter und brauchen nicht umgetauscht zu werden, außer man will im Ausland chartern.